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Nachkontrolle MFK bei uns möglich...

Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) ..auch für Fremdmarken!

Durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe können die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen bestätigen, wenn bei der Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt wurden. Damit müssen die Kunden kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehramt.

Sie können Ihren Wagen bei uns zur Reparatur anmelden, die anschliessende Nachkontrolle erledigen wir für Sie.
Oder wenn Sie den Wagen bereits repariert haben, erledigen wir für Sie die Nachkontrolle.

Sie können Ihren Wagen direkt über unseren Online Planer anmelden: